Erbringung von Wartungsleistungen für Stromanlagen in Anlehnung an die Richtlinien der Republik Litauen für die Betriebssicherheit von Stromanlagen und sonstige rechtskräftige Vorschriften für den Arbeitsschutz:
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Betrieb von Stromanlagen: Inbetriebnahme-Einstellung auf der Baustelle des Kunden, Wartung, Versuche, Instandsetzung und sonstige notwendigen Leistungen zur Sicherstellung der Konformität mit den Rechtsbestimmungen der Republik Litauen und Anforderungen von IEC-Normen;
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Wartung von Dieselgeneratoren, Inbetriebnahme-Einstellung auf der Baustelle des Kunden, Garantieinstandhaltung;
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Wartung, Garantieinstandhaltung von unterbrechungsfreien Stromversorgungsquellen UPS;
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Technische Beratung;
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Garantieinstandhaltung- und Wartung nach Ablauf der Garantiefrist.