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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER UAB „AUTOMATIKOS SISTEMOS“ FÜR WAREN UND LEISTUNGEN

BEGRIFFE:

Der Verkäufer – geschlossene Aktiengesellschaf „AUTOMATIKOS SISTEMOS“.
Der Käufer – jede natürliche bzw. juristische Person, welche die vom Verkäufer angebotenen Erzeugnisse bzw. Leistungen erwirbt bzw. seinen Wunsch auf deren Erwerb erklärt.
Die Parteien – der Verkäufer und der Käufer zusammen.

Die Fristen und die Bedingungen eines kaufmännischen Angebots (das Angebot), einschließlich der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die Geschäftsbedingungen), finden ihre Anwendung auf alle Verkaufsgeschäfte von Waren und Leistungen (nachfolgend – die Waren) der UAB „AUTOMATIKOS SISTEMOS“ (Verkäufer), soweit durch die Parteien nicht anderweitig schriftlich vereinbart wird.

Bei Widersprüchen zwischen dem Angebot und Geschäftsbedingungen gelten die Bestimmungen des Angebots.

1. ZUSTIMMUNG ZU DEN ANGEGEBENEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die Abgabe eines Angebots und seine Annahme gilt als Vereinbarung der Parteien. Der Käufer (eine natürliche bzw. juristische Person, welche den Erwerb von Waren des Verkäufers beabsichtigt bzw. diese erwirbt) verpflichtet sich spätestens zum Zeitpunkt der Angebotsbestätigung die Angebotsfristen- und Bedingungen, einschließlich die der vorliegenden Geschäftsbedingungen, einzuhalten. Jegliche Änderungen und/oder Ergänzungen der Angebotsfristen- und Bedingungen bedürfen zwecks ihrer Gültigkeit einer schriftlichen Vereinbarung der Parteien.

2. DER GEGENSTAND

Der Verkäufer verpflichtet sich die im Angebot angegebenen Waren in Besitz des Käufers zu verkaufen und der Käufer diese anzunehmen und zu bezahlen.
Warenbezeichnungen, deren Menge, das Sortiment, der Preis sind im Angebot aufzuführen.

3. ABRECHNUNGSBEDINGUNGEN

Die Abrechnung für die Waren erfolgt in Euro.

Die vollständige Bezahlung der gelieferten Waren hat spätestens innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab Ausstellung der MwSt.-Faktura-Rechnung zu erfolgen. Die Bezahlung gilt mit dem Eingang der Überweisung auf das Konto des Verkäufers als erfolgt.

Eigentumsrechte bleiben dem Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung der Waren vorbehalten, der Käufer übernimmt jedoch ab dem Zeitpunkt der Warenübergabe jegliches Risiko für deren zufällige Zerstörung bzw. Beschädigung und haftet in allen Fällen, einschließlich der Höheren Gewalt, für den Verlust, Mangel bzw. Beschädigung der Waren.

Wird aufgrund der Änderung der geltenden Rechtsvorschriften auf die Waren anzuwendende MwSt. erhöht, sonstige Steuern bzw. verbindliche Abzüge erhoben bzw. erhöht, ist der Warenpreis umzurechnen, indem der jeweilige Betrag der erhöhten bzw. erhobenen Steuern bzw. sonstigen Abzügen dem zum Zeitpunkt des Auftrags/der Vereinbarung geltenden Preis angerechnet werden.

4. LIEFERBEDINGUNGEN

Die Frist der Warenlieferung ist in dem Angebot angegeben bzw. wird durch die Parteien gesondert vereinbart. Als Lieferanschrift gilt die in dem Angebot angegebene Anschrift des Käufers, außer wenn vom Käufer schriftlich anderweitig angegeben wird.

Der Käufer verpflichtet sich zur unverzüglichen Annahme der gelieferten Waren, im Fall der Verweigerten Warenannahme ist der Verkäufer berechtigt die Vergütung der Kosten für Transport, Standzeiten und Lagerung der Waren vom Käufer zu fordern.

Der Käufer hat die Warenmenge und deren Qualität zum Zeitpunkt der Warenannahme zu überprüfen. Sämtliche Bemerkungen betreffend offensichtliche Mängel sind vom Käufer dem Verkäufer zum Zeitpunkt der Warenannahme zu äußern. Der Käufer ist berechtigt Mangelrügen wegen versteckter Warenmängel dem Käufer spätestens innerhalb von 10 (zehn) Kalendertagen zu erheben, indem er dem Verkäufer eine motivierte Mangelrüge in Schriftform vorzulegen hat.

Werden Warenmängel festgestellt, die auf Verschulden des Herstellers bzw. der Verkäufers zurückzuführen sind, wird ein Schadensprotokoll aufgesetzt und die betroffenen Waren werden gegen einwandfreie Waren umgetauscht. Der Käufer ist zur Rückgabe bzw. Umtausch von Waren nicht berechtigt, außer der in diesem Punkt vorgesehenen Fälle, wenn mangelhafte Waren zurückgegeben werden.

Der Verkäufer gewährt auf die Waren eine Garantie von 12 (zwölf) Monaten ab Unterzeichnung des Protokolls über die Anerkennung der Betriebstauglichkeit der Anlagen, höchstens jedoch 18 Monate ab dem Tag deren Versandes vom Werk.

Die Parteien vereinbaren, dass als eine Garantiestörung vom Verkäufer gelieferte mangelhaft funktionierende Anlagen gilt.

Der Verkäufer haftet und die Garantie gilt nicht für einen natürlichen Verschleiß der Waren sowie für die Mängel bzw. Qualitätsminderung der Waren, die auf einen Einfluss der Naturgewalt bzw. Handlungen des Käuferpersonals, der Dritten infolge eines unsachgemäßen Transportes, Lagerung sowie Betriebs von Waren bzw. anderweitige Handlungen, welche die Qualitätsminderung der Waren zur Folge haben, zurückzuführen sind.

Die Instandhaltung der Waren (wenn der Schaden auf Verschulden des Käufers bzw. der Dritten zurückzuführen ist) kann durch eine separate Vereinbarung der Parteien vereinbart werden.

5. DIE HAFTUNG DER PARTEIEN

Im Fall eines Zahlungsverzugs für die Waren hat der Käufer für jeden Tag im Verzug Verzugszinsen in Höhe von 0,02% vom nicht bezahlten Betrag zu zahlen. Die Verzugszinsen werden für den gesamten Zeitraum bis zur endgültigen Abrechnung mit dem Verkäufer berechnet.

Verletzt der Verkäufer die Lieferfrist, so hat der Verkäufer auf Verlangen des Käufers für jeden Tag im Verzug Verzugszinsen in Höhe von 0,02% vom Betrag der nichtgelieferten Waren zu zahlen, außer wenn eine rechtzeitige Warenlieferung durch den Verkäufer aufgrund von objektiven bzw. von ihm nicht zu verantwortenden Umstände nicht möglich war.
Sagt der Käufer den Kauf der Waren nach Auftragserteilung ab, so hat er dem Verkäufer eine Strafe in Höhe von 80 % vom Gesamtbetrag des abgeschlossenen Geschäfts zu zahlen. Wird der Kauf der bereits erzeugten Ware verweigert, hat der Käufer eine Strafe in Höhe von 100 % vom Gesamtbetrag des abgeschlossenen Geschäfts zu zahlen.
Der Käufer ist berechtigt, die Angaben zu den bestellten Waren nur in dem Fall zu ändern bzw. zu ergänzen, wenn deren Produktion noch nicht angefangen wurde und sich der Verkäufer damit einverstanden erklärt.
Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich gemäß dieser Vereinbarung auf den direkten Verlust des Käufers, außer der Fälle, wenn in Anlehnung an die geltenden Rechtsvorschriften der Republik Litauen derartige Einschränkung untersagt ist.

6.SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Die Parteien können nach Erfüllung ihrer Verpflichtungen von dieser Vereinbarung zurücktreten. Darüber hinaus kann die Vereinbarung von jeder der Parteien einseitig und ohne den Gerichtsweg zu beschreiten gekündigt werden, indem die andere Partei vor 10 (zehn) Kalendertagen davon in Kenntnis zu setzen ist, soweit die Partei eine wesentliche Verletzung der Vereinbarung begangen und eine solche Verletzung innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen ab Aufforderung durch die andere Partei, derartige Verletzung zu beheben, diese nicht behoben hat bzw. gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren eingeleitet worden bzw. die Partei zahlungsunfähig ist.

Die Parteien werden durch die Kündigung der Vereinbarung von einer vollständigen Abrechnung bzw. Vergütung der Verluste nicht befreit. Die Vereinbarung kann durch eine schriftliche Absprache der Parteien ergänzt bzw. geändert werden.

Die Parteien werden von ihrer Haftung für Nichterfüllung dieser Vereinbarung befreit, soweit sie nachweisen, dass Nichterfüllung der Vereinbarung auf Umstände zurückzuführen ist, welche außer ihrer Kontrolle waren sowie beim Abschluss der Vereinbarung vernünftig nicht vorhergesehen werden konnten, und dass sie nicht in der Lage waren, die Entstehung dieser Umstände und deren Folgen vorzubeugen. Die fehlenden finanziellen Mittel gelten als solche Umstände nicht.

Die Parteien verpflichten sich die Informationen im Zusammenhang mit der Vereinbarung geheim zu halten.

Für diese Vereinbarung findet das Recht der Republik Litauen seine Anwendung. Streitigkeiten und Unstimmigkeiten der Parteien sind auf dem Wege der Verhandlungen beizulegen. Im Fall der Nichtübereinkunft ist über den Streitfall vor Gericht der Republik Litauen gemäß dem Sitz des Verkäufers zu verhandeln.